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Schulsozialarbeit

Definition von Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist professionell durchgeführte Soziale Arbeit in einer Schule und mit den Menschen, die dort lernen und arbeiten.

Schulsozialarbeit geht damit über den Regelauftrag und die Regelaufgaben von Schule hinaus und stellt so eine zusätzliche pädagogische Ressource für die Schule dar. Insofern nimmt Schulsozialarbeit eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen Schule und Gemeinwesen wahr. So trägt die Schulsozialarbeit also zu einer Kooperation und Vernetzung von der Schule und ihrem sozialräumlichem Umfeld bei.

Beatrice Gebauer - Schulsozialarbeiterin an der Steinwaldschule
Beatrice Gebauer - Schulsozialarbeiterin an der Steinwaldschule

Schule sollte für die Schüler nicht nur ein Lernort sondern auch ein Lebensort sein. Die Schüler sollten also als Personen mit vielfältigen, auch unterschiedlichen persönlichen Interessen und Bedürfnissen, mit unterschiedlichen sozialen Bezügen und auch mit verschiedenen Problemen gesehen werden.

Daher ist Schulsozialarbeit nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Grundsätzlich lassen sich folgende Arbeitsansätze unterscheiden:

freizeitpädagogische Projekte, problembezogene fürsorgerische Projekte sowie integrierte sozialpädagogische Projekte.

Nach den Paragraphen 11 und 13 des KJHG beteiligen sich die Sozialarbeiter in Kooperation mit den Lehrern (Elternabend, Konferenzen) sowie mit anderen Personengruppen und Institutionen (Beratungsstellen, Berufsberatung) an folgenden Jugendhilfeaufgaben:

  1. Kinder- und Jugendarbeit am Ort und im Umfeld der Schule (nach § 11 KJHG), wie
    Jugendberatung, außerunterrichtliche Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebote, Kinder- und Jugenderholung (Mitwirkung an Klassenfahrten), Früh- und Nachmittagsbetreuung
  2. Schulbezogene Jugendsozialarbeit (nach § 13KJHG), wie
    schulbezogene Hilfen für benachteiligte und gefährdete Kinder und Jugendliche (z.B.   Verhaltensauffälligkeiten, Schulunlust, Abschlussgefährdung etc.), Beratung bei individuellen Problemen in Elternhaus und Schule, sozialpädagogische Hilfen bei gravierenden Einschnitten im Leben von Kindern und Jugendlichen (z.B. Trennung der Eltern), Beratung von Eltern, Lehrern und Schulleitern in Bezug auf benachteiligte Kinder und Jugendliche.
  3. Jugendberufshilfe und Berufsvorbereitung (nach § 13 KJHG), wie
    Orientierungshilfen (z.B. über Exkursionen, Vermittlung, Begleitung und Nachbereitung von Praktika), berufsbezogene Beratung, Bewerbungs- und Vermittlungshilfen sowie Unterstützung bei der Berufsfindung.
Weitere Ziele:
  • Wahrnehmung und Förderung der Ressourcen von Schülern
  • Wahrnehmung und Unterstützung von Schülern und Eltern in Problemsituationen 
  • Wahrnehmung und Förderung des schulischen Miteinanders 
  • Erweiterung des Blickwinkels der Schule