Luftaufnahme 01

Verbindungslehrer

Die Verbindungslehrkräfte haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen.

Die Tätigkeit als Verbindungslehrkraft gilt als Dienst, die Verbindungslehrkräfte sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit entsprechend freizustellen, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben erforderlich ist.

Die Aufgaben von Verbindungslehrern und Verbindungslehrerinnen sind u.a.:

  • Vorbereitung, Teilnahme und Aufsicht bei SV-Veranstaltungen
  • Unterstützung bei der Durchführung von SV-Veranstaltungen
    (SV-Tagungen und Seminaren, SV-Wahlen, Vollversammlungen)
  • Beratung und Unterstützung der SV bei der Zusammenarbeit mit schulischen Gremien und bei der Mitarbeit in Konferenzen
  • Beratung der SV bei Unstimmigkeiten mit der Schülerschaft einerseits und der Schulleitung oder der Lehrerschaft andererseits
  • Verwaltung der SV-Kasse im Auftrag der SV